Sportkreis Ostalb Ehrungsrichtlinien

Präambel 

Der Sportkreis Ostalb gibt sich diese Ehrungsordnung. Grundsätzlich stellen die darin enthaltenen Ehrungen Ergänzungen zu den Ehrungsrichtlinien des WLSB dar. Sie sollen keine Ersatzfunktion anstelle der Ehrungen des WLSB übernehmen. Dort wo die Kriterien der Ehrungsordnung des WLSB – aus welchen Gründen auch immer - nicht greifen, sollen die Ehrungen des Sportkreises Menschen „Danke“ sagen für Ihr Engagement im und für den Sport im Sportkreis Ostalb. Eingedenk dieser grundsätzlichen Ausführungen hat der Sportkreisausschuss in seiner Sitzung am 26. Juli 2006 die nachfolgenden Ehrungsrichtlinien beschlossen.

   

1.

Der Sportkreis kann Angehörigen seiner Vereine, die Mitarbeiter im Sportkreis, sowie Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Sports, seiner Vereine und ihrer Abteilungen Verdienste erworben haben, ehren.

Für sportliche Leistungen bei Meisterschaften und anderen sportlichen Veranstaltungen erfolgt keine Ehrung durch den Sportkreis. In diesen Fällen kann eine besondere – je nach Lage des Falls – angemessene Anerkennung ausgesprochen werden.

   

2.

Ehrungen erfolgen durch

a) die Verleihung der Verdienstmedaille

b) die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes

c) die Ernennung zum Ehrenmitglied sowie

d) die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

   

3.

Voraussetzungen für Ehrungen sollten grundsätzlich vorausgegangene Ehrungen des WLSB sein. Bei der Sportkreisverdienstmedaille, wie auch beim Sportkreisehrenbrief ist dies allerdings keine zwingende Voraussetzung.

Bei vorausgegangener Ehrung durch den WLSB kann eine Ehrung durch den Sportkreis frühestens nach Ablauf von 5 Jahren erfolgen. In besonders gelagerten Fällen ist eine Abweichung von dieser Frist möglich, jedoch frühestens nach Ablauf von 2 Jahren.

 a)

Für die Verdienstmedaille: 

Eine 10-jährige Tätigkeit im Sportkreis, in den Vereinen bzw. deren Abteilungen. In besonderen Fällen ist eine Ehrung ab. mind. 5-jähriger Tätigkeit möglich.

 b)

Für den Sportkreis-Ehrenbrief:

besondere Verdienste im Bereich des Sportkreises um den Sport.

  c) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied:

Außergewöhnliche Verdienste für den Sport im Wirkungsbereich des Sportkreises Ostalb. Der zu Ehrende muss eine Funktion im Sportkreis Ostalb über einen längeren Zeitraum inne gehabt haben

  d) Für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden:

Eine langjährige Ausübung der Funktion des Sportkreisvorsitzenden

   

4.

Ehrungsanträge können von allen Mitgliedern des Sportkreises gestellt werden. Sie sind mindestens 8 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin bei der Sportkreisgeschäftsstelle einzureichen. Das weitere Vorgehen regelt der Sportkreisvorsitzende im Benehmen mit dem Ehrungsbeauftragten.

   

5.

Die Zuständigkeiten für die Verleihung und Ernennung sind wie folgt: 

a) Für die Verleihung der Verdienstmedaille ist der Sportkreisvorsitzende im Benehmen mit dem Ehrungsbeauftragten zuständig. 

b) Für die Verleihung des Sportkreis-Ehrenbriefes ist grundsätzlich der Sportkreisausschuss zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Sportkreisvorstand eine Entscheidung treffen 

c) Für die Ernennung zum Ehrenmitglied ist grundsätzlich der Sportkreisausschuss zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Sportkreisvorstand eine Entscheidung treffen 

d) Für die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden ist grundsätzlich der Sportkreistag zuständig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Sportkreisausschuss ersatzweise entscheiden.

 

So beschlossen am 26. Juli 2006 durch den Sportkreisausschuss des Sportkreises Ostalb

Manfred Pawlita

Vorsitzender

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