Sportkreisjugend

Die Sportkreisjugend ist ständig auf der Suche nach jungen Interessenten, die im Sportkreis Mitverantwortung übernehmen wollen und so dem Sportkreis Ostalb ein "jüngeres Gesicht" verleihen.
Wenn ihr bei uns tätig werden wollt, nehmt einfach Kontakt zu uns auf - meldet euch bei unserer Geschäftsstelle.

Zuschüsse

A) Jugendfreizeiten

1.Allgemeines

Der Sportkreis Ostalb gewährt den in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereinen im WLSB im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel zur Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten einen Zuschuss. Es werden nur solche Freizeiten bezuschusst, die einen sportlichen Bezug haben und der Erholung von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Bezuschussung durch den Sportkreis erfolgt unbeschadet der Inanspruchnahme anderer möglicher Zuschüsse aus Mitteln des Landesjugendplanes, des Landkreises sowie der Städte und Gemeinden.

2. Voraussetzungen für die Zuschussgewährung

Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn der/die LeiterIn und die BetreuerInnen einen entsprechenden Qualifikationsnachweis erbringen. Die Zuschüsse werden nur für Erholungsmaßnahmen mit einer Mindestdauer von 3 Tagen und einer Höchstdauer von 14 Tagen für Kinder und Jugendliche aus Sportvereinen des Ostalbkreises gewährt. Teilnehmer dürfen zu Beginn des Jahres, in dem die Maßnahme stattfindet, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Erholungsmaßnahmen unter 10 Teilnehmern werden nicht bezuschusst. Für je 10 angefangene Teilnehmer wird ein volljähriger Betreuer bezuschusst. 

3. Höhe des Zuschusses

Der Zuschuss des Sportkreises Ostalb, auf den kein Rechtsanspruch besteht, beträgt derzeit pro Teilnehmer/Betreuer und je Tag 0,55 Euro. 

4. Verfahren

Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Antrag für Jugendfreizeiten auf Auszahlung des Zuschusses bei der Sportkreisgeschäftsstelle einzureichen.

 

 

B) Fahrtkosten zu Deutschen/ Süddeutschen Meisterschaften

Der Sportkreis Ostalb gewährt Fahrtkostenzuschuss zu Deutschen und Süddeutschen Meisterschaften an die in seinem Bereich gemeldeten Mitgliedsvereine im WLSB. Maßgeblich ist die kürzeste Entfernung vom Heimatort zum Wettkampfort. Bezuschusst werden nur die aktiven TeilnehmerInnen. BetreuerInnen werden nicht berücksichtigt. Nehmen mehrere TeilnehmerInnen an einer Meisterschaft teil, wird unterstellt, dass diese Fahrtgemeinschaften bilden, jeweils drei TeilnehmerInnen werden auf einen Pkw angerechnet. Der Zuschuss beträgt 2 Cent pro gefahrenen Kilometer. Der Zuschussantrag ist bei der Sportkreisgeschäftsstelle schriftlich einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Zuschusses besteht nicht.

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